top of page

Referenzen

Einführung Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

In den Zentralschweizer Kantone und dem Kanton Bern gilt vor dem Ahoi zuerst melden und reinigen


Seit dem August 2024 gilt für immatrikulierungspflichtige Schiffe in Zentralschweizer Gewässer bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Der Kanton Bern hat sich als erster weiterer Kanton dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und führte die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht per 23. September 2024 ein.

Nun muss jeder Gewässerwechsel via Online-Formular gemeldet werden, dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer wechselt. Anschliessend wird das Schiff durch eine anerkannte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt und die Ausgabe einer automatisierten Freigabe ausgelöst. Diese Freigabe muss digital oder ausgedruckt mitgeführt werden und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

Wir haben die Umsetzung des Konzepts für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht als externe Projektleitung gemeinsam mit AquaPlus von A bis Z begleitet.

Comments


bottom of page